Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen
Pflege
Kurzzeitpflege in der Villa Lindenhof
Bei uns besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in einem gemütlichen Einzelzimmer oder Doppelzimmer (je nach Verfügbarkeit) kurzfristig oder langfristig zu buchen.
Die soziale Pflegeversicherung bezeichnet als Kurzzeitpflege nach dem 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) den zeitlich befristeten Aufenthalt eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann ( § 42 SGB XI ) oder im Anschluss einer Krankenhausbehandlung oder Reha – Maßnahme.
Ziel der Kurzzeitpflege ist die zeitweise Entlastung der pflegenden Angehörigen und beim Ausfall der Pflegeperson die Verhinderung eines dauerhaften Wechsels des Pflegebedürftigen in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung.
Sprechen Sie bitte mit Frau Rebecca Wolffs (Heimleitung) oder mit Frau Stefanie Brake (Pflegedienstleitung) über die bestehenden Möglichkeiten und Ihre Wünsche. Selbstverständlich ist unser Haus jederzeit für eine Besichtigung zugänglich.
Wir bitten nur um vorherige telefonische Terminabsprache.